dflv-Trainer-Versicherung
 

dflv-Trainer-Versicherung

Die Dienstleistung der dflv

Für die persönliche Tätigkeit als Fitnesslehrer hat das dflv-Mitglied im Rahmen der vom dflv bei der Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG Versicherungsschutz in Haftpflicht und Unfall. Diese Zusatzleistung ist im dflv-Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Der Versicherungsschutz gilt zeitlich während der Dauer der Mitgliedschaft und des Bestehens der Versicherungsverträge.
Die dflv Fitnesslehrer Versicherung bietet für die Tätigkeit als Fitnesstrainer in den beiden wichtigsten Bereichen Haftpflicht und Unfall eine Grundabsicherung. Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Fitnesslehrers bei Ansprüchen Dritter wegen eines Personen- und Sachschadens. Die Unfallversicherung tritt ein, wenn der betroffene Fitnesslehrer nach einem Unfall dauerhaft in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtig ist. Im Vordergrund steht die Invaliditätsleistung.

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für alle Übungsleiter mit DOSB-Lizenz, Fitnesstrainer, Sportlehrer, Physiotherapeuten, Sport und Gesundheitswissenschaftler, Sport- und Fitnesskaufleute, GroupTrainer (mit Zielgruppen wie Aerobic, Yoga, Pilates, Zumba u.ä.), Beschäftigte aus ausgewiesenen Gesundheitsberufen sowie Personen, die die dflv e.V, ihren Satzungszweck und Aufgaben in besonderer Weise fördern und unterstützen wollen. Es bedarf hier keines besonderen Antrags.
Die dflv Fitnesslehrer Versicherung ist an die Mitgliedschaft der jeweiligen Person im dflv gebunden. Sie umfasst insofern nicht Studios oder Fitnesscenter. Sollten Sie hierzu Fragen oder als Studiobetreiber Bedarf für eine Betriebsversicherung haben, hilft Ihnen unsere Geschäftsstelle in Baunatal gerne weiter.
Bei der dflv-Haftpflichtversicherung unterscheiden wir versicherungstechnisch in drei Mitgliederkategorien:
a) Fitnesstrainer/-lehrer im Angestelltenverhältnis
b) Selbstständige Fitnesstrainer/-lehrer im Geringfügigkeitsbereich (Jahresumsatz bis 18.000 €)
c) Selbstständige Fitnesstrainer/-lehrer, die sich ausschließlich über diese Beschäftigung finanzieren (Jahresumsatz > 18.000 €)
Gruppen a) und b) sind durch die „normale“ Haftplicht abgedeckt. Für die dritte Gruppe zahlen wir zusätzlich einen Selbstständigen Beitrag, sodass diese Gruppe auch versichert ist. Diese Gruppe muss lediglich ihren Status übermitteln, damit wir sie richtig eingliedern können.
Die dflv Fitnesslehrer Unfallversicherung schützt alle persönlichen Mitglieder im dflv. Sie gilt somit auch für Fitnesslehrer, die hauptberuflich selbständig tätig bzw. die Inhaber von Studios sind.

Kurzbeschreibung des Versicherungsumfangs

dflv Fitnesslehrer Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt den Fitnesstrainer bei Ansprüchen Dritter wie beispielsweise eines Kursteilnehmers, wenn dieser eine Verletzung erlitten hat und hierfür den Fitnesstrainer wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verantwortlich macht. Es muss also ein Verschulden des Trainers vorliegen, das zum Schaden und den daraus abgeleiteten Anspruch geführt hat. Häufig handelt es sich um einen Personenschaden, es können aber auch Ansprüche wegen beschädigter Sachen wie z.B. die Sportkleidung erhoben werden.
Die Aufgabe des Haftpflichtversicherer ist es, die Berechtigung eines solchen Anspruchs zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen finanziell auszugleichen. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet also nicht nur eine zahlungs-, sondern auch eine Abwehrfunktion. In der Praxis kommen auch häufiger Regresse von Sozialversicherungsträgern wie Krankenkassen vor, die diese stellen, weil sie ihrem Mitglied vorab Leistungen erbracht haben und diese vom Verursacher zurückfordern.
Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden betragen je Schadenereignis 3 Mio. €. Es wird grundsätzlich kein Selbstbehalt bzw. Eigenbeteiligung der versicherten Person in Abzug gebracht. Mitversichert sind die branchenüblichen Nebenrisiken wie
  • Mietsachschäden an Gebäuden
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
  • Auslandsdeckung, z.B. bei Geschäftsreisen und Kongressen
  • Internetnutzung
  • Umweltbereich einschließlich Umweltschadenversicherung
  • Einfache Basisdeckung in Strafrechtsschutz.
Die Darstellung verdeutlicht den sinnvollen und weitgehend modernen Umfang der Haftpflichtversicherung für dflv Fitnesstrainer.

dflv
Fitnesslehrer Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Sie schützt das dflv Mitglied, wenn es bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Fitnesstrainer einen Unfall erleidet. Es werden folgende Leistungen erbracht:
• Tod 5.000 €
• Invalidität bis zu 130.000 € bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit vom Grad der Beeinträchtigung.
• Übergangsleistung 2.000 €
• Krankenhaustagegeld 10 € ab dem 1. Tag
• Bergungskosten 10.000 €
• Kosmetische Operationen 10.000 €
• Kurkostenbeihilfe 10.000 €.

Bei einer unfallbedingten Teilinvalidität erfolgt eine Leistung ab einem festgestellten Invaliditätsgrad von 20%. Liegt dieser vor, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug. Die vereinbarte 500 % Progression bewirkt keine lineare, sondern eine progressiv steigende Auszahlung. Somit können gerade bei schweren Invaliditätsfällen überproportionale Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

Rückfragen und Schadenmeldung

Versicherer ist die Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG. Im Versicherungsfall empfehlen wir unseren Mitgliedern, den Schaden über unsere Geschäftsstelle zu melden. Wir ergreifen mit unserem Versicherungsbetreuer und dem Versicherer alle erforderlichen weiteren Schritte.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen und Sonderbedingungen des Vertrages.