Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung
 

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Infolge neuerer Gerichtsentscheidungen könnten zahlreiche selbstständige Fitnesstrainer und Studios mit hohen Nachzahlungen an die Sozialversicherung konfrontiert werden.
Das Bayerische Landessozialgericht in München hat in einem Urteil festgestellt, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegen könnte, wenn vermeintlich selbstständige Fitnesstrainer eine feste Vergütung für ihre Kurse erhalten, anstatt ein Unternehmerrisiko zu tragen.
Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem ein Fitnessstudio Fitnesstrainer als freie Mitarbeiter beschäftigte, die für ihre Kurse im Studio nach Stundensätzen vergütet wurden.
Die Rentenversicherung stuft solche Vereinbarungen als abhängige Beschäftigung ein, was zur Folge haben kann, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen.
Ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist im Einzelfall anhand der wesentlichen Umstände zu beurteilen, wobei es insbesondere auf die Eingliederung des Betreffenden in den Betrieb des Auftraggebers ankommt.
Für Selbstständige ist es ratsam, ihren Sozialversicherungsstatus durch einen Statusfeststellungsantrag bei den Clearingstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund, abzuklären.

Als Berufsverband stehen wir Euch mit Rat und Tat zur Seite

Wenn Euch diese Problematik betrifft oder Ihr schon einen Brief von der Rentenversicherung bekommen habt, dann könnt Ihr Euch gerne an uns wenden. Wir können Euch mit Sicherheit den ein oder anderen Tipp zum Umgang mit diesem Urteil geben.

Hier ein paar detailliertere Hintergrundinformationen und eine Petition zu diesem Thema!