Versicherungen für Yogalehrer: So schützen Sie sich vor Risiken!
Als Yogalehrer üben Sie einen ansprechenden und zugleich verantwortungsvollen Beruf aus. Ihre Schüler profitieren von zahlreichen Vorteilen: Yoga bedeutet Meditation, Entspannung und vieles mehr! Kaum jemand verbindet diese Übungen mit Verletzungen und anderen Ärgernissen. In der Tat handelt es sich um eine Trainingsform, bei der es selten zu Schäden kommt. Dennoch sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen und sich als Yogalehrer mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen! Vor allem selbstständige Lehrer für Yoga tragen erhebliche finanzielle Risiken. Viele Berufsanfänger und Existenzgründer sind sich dieser Gefahren nicht bewusst. Entsteht bei einem Kursteilnehmer ein körperlicher Schaden, drohen zum Beispiel Schadensersatzforderungen. Die geforderte Summe kann Tausende oder Zehntausende Euro betragen.Informieren Sie sich über berufsspezifische Versicherungen für Trainer in der Fitness- und Gesundheitsbranche und kontaktieren Sie Experten für eine Beratung! Ein etablierter Ansprechpartner ist die Deutsche Fitnesslehrer Vereinigung e.V. (dflv)!
Versicherungen für Yogalehrer: Welche Policen sind wichtig?
Bei der umfassenden Absicherung vor finanziellen Gefahren lassen sich zwei Arten an Versicherungen unterscheiden:- berufsspezifische Versicherungen: Dazu gehören die Berufshaftpflicht-, Berufsunfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie weitere Policen wie eine Inhaltsversicherung und der gewerbliche Rechtsschutz.
- allgemeine Versicherungen: Als Yogalehrer brauchen Sie auch Versicherungen wie eine Krankenversicherung und eine Rentenversicherung.
Berufshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadensersatz
Wenn Sie sich als Yogalehrer mit dem Thema Versicherung beschäftigen, sollten Sie sich zuerst der Berufshaftpflicht widmen: Das ist die wichtigste Versicherung! Diese berufsspezifischen Policen ähneln der privaten Haftpflicht. Haftpflichtversicherer wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und übernehmen bei berechtigten Ansprüchen die Kosten. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer schützt vor sämtlichen Forderungen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. Typische Fälle im Bereich Yoga sind:- Ein Schüler verletzt sich beim Nachmachen einer Übung. Er wirft Ihnen vor, die Übung falsch vorgeführt zu haben.
- Ein Teilnehmer erleidet einen Bandscheibenvorfall oder ähnliches. Er beklagt, dass Sie nicht über die Risiken aufgeklärt haben.
Berufsunfallversicherung: Absicherung bei gravierenden Verletzungen
Berufsspezifische Unfallversicherungen erweisen sich als wertvoll, wenn sich Versicherte bei ihrer Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg schwer verletzen. Diese Versicherungen federn die finanziellen Folgen ab: schnell nach dem Unfall – mit Invaliditätsgeld, Übergangsgeld und weiteren Leistungen. Die zentrale Leistung ist das Invaliditätsgeld. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung in zuvor vereinbarter Höhe, die Sie bei einer dauerhaften körperlichen Einschränkung erhalten. Die Höhe hängt davon ab, welches Körperteil betroffen ist. Auch diese Versicherung ist für Yogalehrer bei einer Mitgliedschaft in der dflv inklusive. Profitieren Sie von einer Invaliditätsleistung von bis zu 130.000 Euro, einem Übergangsgeld von bis zu 2.000 Euro und weiteren Leistungen wie der Kostenübernahme bei Bergung, Kur und kosmetischen Operationen!Versicherungen für Yogalehrer: BU-Policen, Inhaltsversicherungen und Co.
Darüber hinaus empfehlen sich weitere Versicherungen, die den Basisschutz aus Berufshaftpflicht und Berufsunfallversicherung sinnvoll ergänzen können. Erwähnung verdienen:- Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung zahlt im Fall der Berufsunfähigkeit dauerhaft eine monatliche BU-Rente. Mit diesen Policen schützen Sie sich vor finanziellen Einbußen.
- Inhaltsversicherung: Dieser Versicherungsschutz kommt infrage, wenn Sie Ihre Yogakurse in eigenen Räumen anbieten. Die Inhaltsversicherung erfüllt eine ähnliche Funktion wie die private Hausratversicherung.
- gewerbliche Rechtsschutzversicherung: Der Versicherer übernimmt in Bereichen wie Vertragsrecht die Kosten für Anwalt und Gericht.